StartseiteProdukteProspekteReferenzenAGBImpressumDatenschutzerklärungMerkzettel
 

>>> AGB Paperwood 2010 als PDF

 

AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

Bitte lesen Sie die folgenden Zeilen, bevor Sie uns Ihren Auftrag erteilen.

 


Lieferungen von papewood erfolgen zu den nachstehenden Bedingungen.

Darüber hinausgehende Sonderabsprachen bedürfen der Schriftform.

 

1) Unsere Preise verstehen sich freibleibend, ab Firma, ausschließlich Verpackung, die zu Selbstkosten berechnet wird. Eine Rückgabe der Verpackung ist ausgeschlossen. Die Industriepreisliste gilt ausschließlich für gewerbliche Kunden. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preisangaben ihre Gültigkeit.

 

2) Der Versand erfolg auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Transportverzögerungen und durch Beschädigung der Verpackung verursachte Mängel übernehmen wir keine Haftung: dies gilt auch bei vereinbarter Lieferung frei Haus.

 

3) Wir liefern die bestellte Ware schnellstmöglich. Teillieferungen können ausgeführt werden. Angegebene Liefertermine (auch Fixtermine) sind voraussichtliche Versandtermine, wobei wir uns vorbehalten, wegen Produktionsschwierigkeiten o. ä., Nachfristen in Anspruch zu nehmen. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er durch uns schriftlich bestätigt wurde.

 

4) Der Käufer ist berechtigt, gelieferte Standardware innerhalb von 14 Tagen in einwandfreiem Zustand gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzusenden. Die Rücksendung hat FREI zu erfolgen.

 

4) Beanstandungen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sofort bei oder unverzüglich nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel können nur schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Versteckte Mängel sind uns schriftlich innerhalb von 30 Tagen mitzuteilen.

 

Die Gewährleistung ist auf Reparatur bzw. Ersatzlieferung beschränkt, Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Holz ist ein lebender Naturwerkstoff und unterliegt farblichen und strukturellen Schwankungen wie z.B. kleine Risse oder Löcher. Farb- und Strukturabweichungen werden nicht als Beanstandungen anerkannt. Naturbedingte Schwundtoleranzen sind ebenfalls kein Beanstandungsgrund. Kleine Abweichungen in Format, Farbe, Material o.ä. sind manchmal unvermeidbar. Gewichts- und Maßangaben sind als Annährungswerte zu verstehen.

 

5) Wir  sind berechtigt, von erteilten Aufträgen zurück zutreten, falls uns nach Auftragsbestätigung ungünstige Auskünfte über den Auftraggeber erteilt werden, oder wenn dieser mit der Bezahlung früherer Lieferungen in Verzug gerät. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht der Vorkasse Lieferung vor.

Bei Sonderfertigungen, Aufdruck oder Gravuren sind mindestens 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung zu zahlen. Lieferungen ins Ausland erfolgen gegen Vorkasse bzw. gegen Nachnahme. Bei Betriebsstörungen werden wir von unserer Lieferpflicht befreit.

 

6) Die Ware wird von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleibt unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Alle aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt an uns zur Sicherung ab.

Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsmäßig erfüllt. Der Käufer hat uns auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, sowie die notwendigen Unterlagen auszuhändigen.

Der Käufer ist verpflichtet, uns Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Sicherungsübereignung, Sicherungsverkäufe, Verpfändungen sowie anderweitige Verfügungen über die von uns gelieferte Vorbehaltsware bedürfen unserer Einwilligung.

Falls der Käufer in Konkurs gerät, sind wir berechtigt, vom Konkursverwalter die Abtretung des Rechts auf die noch offenen Gegenleistungen für die vom Gemeinschuldner weiterveräußerte Ware zu verlangen.

 

7) Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung bei Fälligkeit wird durch die Gegenansprüche nicht berührt. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt wird oder rechtskräftig festgestellt ist.

 

8) Falls uns eine Lieferung von Gegenständen nach Zeichnungen, Mustern oder Modellen übertragen wird, übernimmt der Besteller die Gewähr, dass durch die Anfertigung bzw. Lieferung Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Der Besteller hat uns von allen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten freizustellen.

 

9) Besondere Bedingungen für Werbeartikel, Drucksachen und Sonderfertigungen:

 

a. Bei Aufträgen mit Werbetexten etc. sind die gewünschten Texte stets in Maschinenschrift vorzulegen. Für Falschlieferungen, die durch unklare Angaben entstehen, haften wir nicht. Bei Vorlage von Ausführungsskizzen ist die vom Besteller genehmigte Skizze allein maßgebend.

 

b. Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster können vom Lieferanten berechnet werden, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

 

c. Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller vom Besteller besorgten Druckvorlagen und aller von ihm gewünschten Aufdrucke ist der Auftraggeber allein verantwortlich.

 

d. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Der Lieferant haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber übersehen hat.

 

e. Bei Vorgabe der Farbwünsche nach Normfarben (z.B. HKS) und allgemein bei der Neuauflage schon produzierter Serien und Teile behalten wir uns das produktionsbedingte Abweichen in Form und Farbe vor.

 

10) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge behalten wir uns vor.

 

11) Die Bezahlung unserer Ware hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zu erfolgen. Jede Zahlung wird auf die älteste, offene Rechnung verbucht. Alle offenen Rechnungen, auch insoweit sie im Einzelnen erst später fällig oder  valutiert sind, werden zur sofortigen Zahlung fällig, wenn der Kunde mit der Zahlung einer älteren Rechnung mehr als 5 Tage in Verzug gerät.

 

Der Käufer kommt ohne Mahnung oder Fristsetzung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum oder der auf der Rechnung angegebenen Nettofälligkeit die Zahlung leistet.

 

12) Für Vollkaufleute ist als Gerichtsstand Rosenheim, Deutschland, vereinbart. Erfüllungsort der Firmensitz der Firma paperwood.

Es gilt deutsches Recht.

 

Die Produkte im Katalog sind nicht originalgetreu abgebildet und differieren in Größe, Form und Farbe zum Original.

 

Die im Katalog abgebildeten Muster für Werbeaufdrucke sind Beispiele und können in keiner Weise als Missbrauch einer registrierten Marke angesehen werden.

 

Wir behalten uns das Recht vor, von uns bedruckte Produkte mit Kunden LOGO zu werblichen Zwecken zu veröffentlichen. Ohne damit Markenrechte zu Verletzen. Es sei denn, dass der Kunde dem bei Auftragserteilung schriftlich widerspricht.


 

 

Exklusive Werbegeschenke aus Holz. Edle Holzkarten.

Visitenkarten und Kugelschreiber aus Holz. USB-Sticks und Klemmbretter.

Sonderfertigungen von Holzkassetten.

 


Beratung & Bestellung

TELEFON 08323.807 10 95

E-MAIL info@paperwood.de

INTERNET

© paperwood 2010-2024  •  Kemptener Straße 46  •  D - 87509 Immenstadt  •  Tel: 08323 / 807 10 95  •  info@paperwood.de